GTA 5 Online: Rockstar Games gewinnt Rechtsstreit
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Thema: GTA 5 Online: Rockstar Games gewinnt Rechtsstreit
- 31.01.2014, 13:26 #1
Handtaschendieb
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GTA 5 Online: Rockstar Games gewinnt Rechtsstreit
Rockstar Games gewinnt den Rechtsstreit um den Online-Part von GTA 5. Laut den Anklägern handelten die Entwickler arglistig und täuschten die Käufer über den Inhalt des Spiels. Nun wurden die Klagen vom U.S. District Court abgewiesen. Die Hinweise auf der Spieleverpackung seien ausreichend, um Kunden vor dem Kauf aufzuklären.
Der Start von GTA 5 Online verlief alles andere als reibungslos. Regelmäßige Serverabstürze, Verbindungsprobleme und gelöschte Charaktere waren an der Tagesordnung. Diese Probleme führten zu einer Klage gegen den Entwickler Rockstar Games. Die Kläger verwiesen darauf, dass der Start von GTA 5 am 17. September 2013 erfolgte und sofortiger Zugang zum Online-Modus versprochen wurde. Dieser startete jedoch erst am 1. Oktober 2013. In der Klageschrift werfen die Geschädigten Rockstar Games arglistige Täuschung und unfaire Geschäftspraktiken vor. Grund dafür sei die falsche Werbung, die sich auf dem Spielecover von GTA 5 befindet. Nun wurde der Rechtsstreit in Amerika endgültig entschieden.
Bereits am 29. Januar 2013 entschied Richterin Virginia A. Philips am U.S. District Court, dass die Vorwürfe gegen GTA 5 und Rockstar Games unbegründet sind. GTA 5 Online hätte zwar einige Probleme zum Launch gehabt, jedoch gäbe es auf der Spieleverpackung keine Hinweise auf sofortigen Zugang zum Multiplayer-Modus. Das Gericht verwies zudem auf die Hinweise, die Verbraucher davor warnen, dass nicht jeder Spieler in den Genuss aller Features kommt. Dazu zählt auch der Online-Part von GTA 5. Diese Hinweise reichen aus, um potenzielle Käufer vom Erwerb des Spiels abzuhalten.
Damit feiern die Entwickler einen weiteren Erfolg gegen die kritischen Stimmen rund um GTA 5. Bereits vor einiger Zeit prüften Anwälte von Lindsay Lohan eine Klage gegen Rockstar Games. Grund dafür war ebenfalls das Cover des Spiels. Angeblich soll Lindsay Lohan unrechtmäßig als Vorlage für die Dame auf der Verpackung genutzt worden sein. Die Originalmeldung zu dem Rechtsstreit um GTA 5 Online findet ihr auf gamepolitics.com.
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- 31.01.2014, 14:13 #2Gast Gast
Thema freigeschaltet !
Gesendet mit Tapatalk Pro, Gruß Lordy4007
- 31.01.2014, 19:50 #3
Also für Deutschland wurde ja auch zuerst gesagt, dass der Online-Mode eigentlich was separates werden soll. Doch im Nachhinein bekam man dies dann doch gleich mit GTA5 dazu, was wirklich positiv war. Aber auch sagte man direkt, dass der Online-Mode erst ab 1.Oktober zu Verfügung steht. Also ist doch sozusagen alles ganz Easy für Rockstar gelaufen.
Nun sollten sie den Käufern und Usern nur noch ein wenig entgegen kommen und dann steht nix im Wege
- 01.02.2014, 12:58 #4
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Ist doch klar, dies sollte keinen wundern das die Anklage fallengelassen wurde!
Die haben dem StA und dem Richter ein paar Millionen gezahlt.
Egal ob Mafiosi oder Legaler Unternehmer,wenn du geld hast bekommst du max. Bewährung.
Ulli Hoeneß wird nicht einen Tag im Knast sitzen für sie über 20millionen hinterziehung. Eigentlich schreibt das Gesetz ab einer Steuerhinterziehung/ Betrag von 1millionen Euro MUSS eine Haftstrafe ausgesprochen werden. Allerdings haben Richter einen Ermessensspielraum. Jedes Gesetzt KANN, MUSS aber nicht durchgesetzt werden. Gerade in den USA...das Land der Deals.
Mein Onkel ist Fachanwalt für Wirtschaftsrecht. Was der mir alles über Klienten erzählt hat~puhhh! Natürlich hat er die nicht namentlich gennant.
Isz echt Krass was in der Welt abgeht.
Informiert euch mal über das "Bilderberger Treffen". Unter anderem ins Lebem gerufen von Rockefeller
Los Santos C.L.
- 03.02.2014, 10:19 #5
- 03.02.2014, 21:38 #6
Bestimmt Mitarbeiterin bei Trevor Philips Industries
- 03.02.2014, 22:08 #7Gast Gast
Die News ist ja auch mal für'n Hugo..
Am 29.Januar 2013?? Da wusste man nicht mal wann das Game rauskommt, das wusste zu dem Zeitpunkt nichtmal Rockstar selber...
Gesendet mit Tapatalk Pro, Gruß Lordy4007
- 03.02.2014, 22:22 #8
- 03.02.2014, 23:02 #9Gast Gast
- 04.02.2014, 05:18 #10
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