Spam Thread

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Thema: Spam Thread

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  1. #30901
    Avatar von jack305able
    jack305able ist offline Ehrenmitglied
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    Hallo Gast,

    schau dir mal diesen Guide an! Das sollte dir helfen.
  3. #30902
    Avatar von matzab83
    matzab83 ist offline Super-Moderator
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    @ Jack

    Ja, ein sehr kurioses Thema.

    Aber immerhin: Die haben mit ihrem Statement Humor bewiesen.


    Mal was anderes:
    Die USK überprüft die Hakenkreuz-Regelung in Videospielen.

    In Zukunft ist dennoch eine Freigabe möglich.

  4. #30903
    Avatar von JustMoe23
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    Die Prüfung der USK ist mal längst überfällig... Fürchte aber da kommt nichts sinnvolles bei rum

    ...gesendet von unterwegs...

  5. #30904
    Avatar von matzab83
    matzab83 ist offline Super-Moderator
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    @ Moe:

    Hast du den Artikel gelesen?

    Ich zitiere mal den gesamten Artikel, den ich oben verlinkt hatte:

    Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) möchte in Zukunft das Verfahren zur Vergabe der Altersfreigabe von Spielen, in denen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet werden, verändern. Fortan kann die Sozialadäquanzklausel des § 86a Abs. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) durch die USK-Gremien bei der Prüfung von Computerspielen mit einbezogen werden.

    "Sozialadäquat bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Symbole verfassungswidriger Organisationen im Einzelfall in einem Titel verwendet werden können, sofern dies der Kunst oder der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient. Bisher wurde diese Prüfung, anders als bei anderen Medien wie dem Film, nicht vorgenommen. Hintergrund der Änderung ist eine veränderte Rechtsauffassung der zuständigen Obersten Landesjugendbehörde auf der Grundlage aktueller rechtlicher Bewertungen", erklärt der game Bundesverband.

    Sprich: Spiele, in denen Symbole verfassungswidriger Organisationen (zum Beispiel Hakenkreuze) verwendet werden, können im Einzelfall und wenn die Sozialadäquanz festgestellt wurde, eine Altersfreigabe von der USK erhalten.

    Die USK erklärt weiter: "Am grundsätzlichen Verbot von Kennzeichen gem. § 86 a StGB hat sich jedoch nichts geändert. Daher verlangt eine Entscheidung über eine Altersfreigabe immer die Prüfung im Einzelfall und stellt keine generelle Ausnahme dar. Die Änderung wurde durch eine veränderte Rechtsauffassung der zuständigen Obersten Landesjugendbehörde möglich, die den aktuellen rechtlichen Bewertungen Rechnung trägt."

    Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK: "Durch die Änderung der Rechtsauffassung können Spiele, die das Zeitgeschehen kritisch aufarbeiten, erstmals mit einem USK-Alterskennzeichen versehen werden. Dies ist bei Filmen schon lange der Fall und auch im Hinblick auf die Kunstfreiheit richtigerweise jetzt auch bei Computer- und Videospielen. Die Gremien der USK werden auch diese Aufgabe mit großer Sorgfalt, Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein wahrnehmen."

    Wolfang Hußmann, Vorsitzender des Beirats der USK und Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz: "Als Beirat der USK kennen wir das große Potenzial von Computerspielen für die Gesellschaft und sehen gleichzeitig die gesellschaftliche Verantwortung für einen guten Schutz von Kindern und Jugendlichen. Das Zusammenwachsen der Mediensysteme macht es erforderlich, dass der Jugendmedienschutz nach vergleichbaren Regeln gewährleistet wird. Es ist eine richtige Entscheidung, dass die USK nun auch solche Inhalte in der Prüfung berücksichtigen kann, bei denen im Einzelfall die Sozialadäquanz abzuwägen ist."

    Der game - Verband der deutschen Games-Branche begrüßt ausdrücklich diese Entscheidung der Behörden, da Spiele als Kulturmedium mit anderen Mediengattungen gleichgestellt werden.

    "Die veränderte Rechtsauffassung zur Sozialadäquanz ist ein wichtiger Schritt für das Kulturmedium Games in Deutschland. Wir haben uns lange dafür eingesetzt, dass Games endlich gleichberechtigt und ohne Ausnahmen am gesellschaftlichen Diskurs teilnehmen können. Nachdem Computer- und Videospiele bereits seit vielen Jahren als Kulturmedium anerkannt sind, wird durch die jetzige Entscheidung die Anerkennung auch in diesem Bereich konsequent vollzogen", sagt Felix Falk, game-Geschäftsführer. "Als Games-Branche sehen wir mit Sorge die Tendenzen zu Rassismus, Antisemitismus und Ausgrenzung. Wir stehen klar zu einer offenen und integrativen Gesellschaft, den Werten des Grundgesetzes und der historischen Verantwortung Deutschlands. Viele Spiele von engagierten und kreativen Entwicklerinnen und Entwicklern behandeln schwierige Themen wie die Zeit des Nationalsozialismus und gehen damit sehr verantwortungsvoll, kritisch und zum Nachdenken anregend um. Insbesondere Games tragen auf einzigartige Weise durch ihre Interaktivität zur Reflektion und Auseinandersetzung bei und erreichen wie kein anderes Medium auch junge Generationen."
    Ich finde schon, dass das sehr gut und sehr optimistisch klingt.

  6. #30905
    Avatar von Gitarrensau
    Gitarrensau ist offline Staatsfeind
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    Gut, daß in den Spielen, die mich zur Zeit interessiern, eigentlich kein Hakenkreuzgedöns auftauchen sollte bzw kann. Von daher ist Thema für mich so spannend wie ein Testbild

    Das Busfoto schenke ich mir mal an dieser Stelle

  7. #30906
    Avatar von JustMoe23
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    @ matze

    Diesen Artikel konkret nicht, aber bei einer anderen Quelle... und ja, es ist ja schon mal ein Fortschritt, aber der Artikel sagt erstmal nur aus, dass Spiele mit solchen Symbolen erstmal bei der USK eingereicht werden darf - Die USK ist aber nicht die einzige Instanz wodurch ein fragwürdiges Spiel laufen muss um letztendlich eine USK Freigabe zu erhalten oder auf dem Index zu landen

    Schön, dass nun wenigstens ein Blick drauf geworfen darf, aber ich glaube nicht daran, dass Spiele wie Wolfenstein zukünftig ohne Schnitte und Zensur in den deutschen Handel kommen Und ich finde die Zensur in Wolfenstein einfach daneben, vor allem den Austausch von Hitler

    Aber ist im Grunde ja auch egal... man kann ja weiterhin jederzeit zu den PEGI Fassungen greifen und fertig

  8. #30907
    Avatar von matzab83
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    Das stimmt.

    Aber gerade was Wolfenstein anbelangt könnte es sogar doch möglich werden.

    Natürlich steht noch alles im Konjunktiv...
    Aber immerhin ist aus einem "Nie" ein "Vielleicht" geworden.

    Und da sehe ich definitiv einen Fortschritt.
    Die Zeit wird zeigen, was da draus wird...

    Aber mal dumm gefragt:
    Wer wirft da noch den Blick drüber?
    Ich dachte, die USK ist die einzige Instanz in der Form...

  9. #30908
    Avatar von Gitarrensau
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    Zitat Zitat von matzab83 Beitrag anzeigen
    Aber mal dumm gefragt:
    Wer wirft da noch den Blick drüber?
    Ich dachte, die USK ist die einzige Instanz in der Form...

    Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)

  10. #30909
    Avatar von matzab83
    matzab83 ist offline Super-Moderator
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    Aber kommen die nicht erst, wenn die USK schon den Stempel "bedenklich" gesetzt hat?
    Ich bin mir in dem Prüfprozess nicht sicher...
    Müsste da erstmal recherchieren.

    Also falls das jemand sicher weiß, spare ich mir die Mühe.

  11. #30910
    Avatar von JustMoe23
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    Ja gut, war vielleicht etwas dumm ausgedrückt... es gibt nicht wirklich viele Stellen, welche der USK da groß reinpfuschen kann, aber die Prüfung selber kann einige Wege mit sich ziehen...

    Zuerst reicht ja der Spielehersteller das Spiel bei der USK ein (manchmal machen sich die Hersteller auch nicht die Mühe, wenn sie selber schon wissen, dass dies keine Freigabe bekommt) und oft haben die Hersteller auch eine Vorstellung, was sie bekommen möchten (niedriger ist immer mehr) ...

    Das Spiel, wenn es denn überhaupt geprüft werden darf, wird also eingereicht... da wird das Spiel ganz normal gezockt von irgendwelchen Studenten, welche dies auch zu 100% (Platin ! ) zocken müssen und alles sichten müssen um daraus eine ordentliche Dokumentation zu fertigen... dann geht es erst zu einem internen Gremium welches zusammen mit einem oder mehreren staatlichen Vertretern (welche die Entscheidung auch letztendlich anfechten können) die Präsentation der Prüfer anhört, Fragen stellt und eine Entscheidung trifft, welche aber nicht zwangsläufig im Sinne des Staates liegt ...

    ... ja und dann kommen Entwickler auch immer mal wieder und fordern Berufung ein, wenn sie mit der FSK 18 oder 16 nicht einverstanden sind und es wird noch mal beraten und und und

    Ich denke mal, dass die USK nicht unbedingt das letzte Wort haben wird, wenn sie letztendlich sagen: "Joa, Hakenkreuze sind okay... Hitler darf ruhig wieder ein Bärtchen bekommen und auch Hitler heißen" (hieß ja z.B. bei der deutschen Version von Wolfenstein "Herr Heiler" - ohne Bart )


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